AGB

§1 hyperworx Medienproduktionen führt alle erbrachten Leistungen im Namen des Auftraggebers auf Rechnung oder Barzahlung durch.

§2 Der Auftrag, die Änderungen, Anpassungen und Erweiterungen kommen nur zustande, wenn der Auftraggeber diese(n) schriftlich oder per E-Mail bzw. Fax in Auftrag gibt.

§3 hyperworx Medienproduktionen gibt oder leitet keine Daten an Dritte weiter. Alle Daten von Auftraggebern werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

§4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Unterlagen, Daten und Informationen, die zu einer reibungslosen Herstellung des Produktes notwendig sind, bereit zu stellen. Die für die Darstellung notwendigen Inhalte hat der Auftraggeber in digitaler Form zu liefern.
Hierbei gilt: innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Analog gelieferte Daten, wie zum Beispiel handschriftlich verfasste Texte müssen durch hyperworx Medienproduktionen in eine digitale Form gebracht werden. Diese Mehraufwendungen werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

Ausnahmen bei der Lieferzeit von 4 Wochen bilden jedoch höhere Gewalt oder vom Auftraggeber nicht zu vertretene Betriebsstörungen. Diese Gegebenheiten sind hyperworx Medienproduktionen innerhalb der 4 Wochen mitzuteilen und nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung ist hyperworx Medienproduktionen berechtigt, 20% der Auftragssumme als Schadensersatz zuzüglich zu den bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Ausgenommen von diesen Lieferbedingungen in Form der Lieferfrist, der Datenbereitstellung und eines eventuellen Schadenersatzanspruches sind Aufträge, welche inhaltlich durch den Auftraggeber in Eigenregie gestaltet und bewerkstelligt werden.

§5 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Inhalte seiner von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte. Der Aufragnehmer ist von allen wettbewerbs-, sittenwidrigem und urheberrechtlichem Eingreifen Dritter freigestellt. Bei Missachtung haftet der Auftraggeber.

§6 Auf und innerhalb der von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte kann hyperworx Medienproduktionen einen Link zu www.hyperworx.de in Verbindung mit dem (c) Symbol setzen oder in Form von Text grafisch diese Domain oder den Namen hyperworx oder hyperworx Medienproduktionen auf CD's oder DVD's als Kleintext aufdrucken. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen nicht zu entfernen.

§7 Alle von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte bleiben Eigentum von hyperworx Medienproduktionen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung.
hyperworx Medienproduktionen behält sich das Recht vor, z.B. Webseiten vom Server zunehmen, wenn Zahlungsverzug über das Fälligkeitsdatum hinaus besteht.

§8 Die von hyperworx Medienproduktionen erstellten Dateien und Datensätze, also offene Dateien wie zum Beispiel Satzdokumente für Druckdaten oder Quelldaten von Apps, werden nicht an den Auftraggeber weiter gegeben (Urheberrechtsgesetz). Webseiten sind jedoch Quellcode offen.

§9 Für die Erstellung von Druckdaten, vom Entwurf bis zur finalen Druckdatei, wird eine Produktionszeit von bis zu 5 Arbeitstagen ab Datenlieferung als Standard definiert. Arbeitsunterbrechungen durch fehlende Korrekturrückmeldungen und fehlende Daten, verursacht durch den Auftraggeber, sind von der Produktionszeit abzurechnen. Schnellere Bearbeitungen und Durchführungen sind durch Expressproduktionen nach Absprache möglich. Hierbei können Mehrkosten entstehen. Voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten werden im Angebot separat dargestellt.
Die Herstellung von Print-Produkten erfolgt über Partner-Unternehmen, sogenannten Drittanbietern. Die Druckdauer wird mit 10 Arbeitstagen als Standard definiert und gilt zuzüglich Lieferung / Versand. Expressproduktionen und Expresslieferungen sind möglich. Hierbei entstehen Mehrkosten. Jegliche Mehrkosten werden mit dem Auftraggeber nach Möglichkeit vor Produktionsbeginn abgestimmt. Änderungen an Produkt-Stückzahl, Produkt-Art, Lieferart und Lieferadresse nach Druckfreigabe durch den Auftraggeber sind nur bedingt und unter vorbehalt möglich. hyperworx Medienproduktionen kann für Verzögerungen im Druck- bzw. Produktionsprozess des Drittanbieters nicht haftbar gemacht werden.

§10 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders ausgewiesen. Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Wochentagen fällig, wenn mit dem Auftrageber nichts Anderes schriftliches vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden laut geltendem Gesetz von hyperworx Medienproduktionen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

§11 Kündigungsfristen für Wartungs- und Pflegeverträge sowie Erstellungsverträge:

  1. Verträge ohne Mindestlaufzeit können innerhalb von 10 Werktagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. Verträge mit Mindestlaufzeiten können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung innerhalb der obenstehenden Fristen vorliegt.

§12 Nach der Mindestlaufzeit eines Vertrages laut §10 können Preise dem Markt entsprechend von beiden Vertragsparteien neu verhandelt und festgelegt werden. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer hiervon vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich benachrichtigt. Alle Änderungen den Vertrag betreffend werden ebenfalls schriftlich fixiert.

§13 hyperworx Medienproduktionen erbirngt digitale Dienslteistungen, welche in Abhängigkeit von Drittanbietern stehen. Wie beispielsweise das Vorhalten von Webseiten, der Betrieb von VideoWalls und Displays, die Abrufbarkeit von eMails und ähnlich digitale Leistungen. hyperworx hat keinen Einfluss auf die jeweiligen Drittdienstleister, sorgt aber dafür, dass diese Dienstleister sorgfältig ausgewählt werden. Nenneswert wären hierbei Telekommunikationsdienstleister zur Abrufbarmachung von Daten via DSL. Weiterhin wird der Betrieb von Server gewährleistet, welcher für das Webseitenhosting, oder auch allgemeines Datenhosting genutzt wird. Auch eMail-Verkehr wird über diese Server realisiert. hyperworx sorgt dafür, dass diese Server einem möglichst reibungslosen Betrieb unterliegen. Sollte es zu Ausfällen oder Störungen der Server kommen, so kann dies unterschiedlichste Ursachen haben, die u.a. zu eMail-Ausfällen oder Verzögerungen führen können. hyperworx widmet sich solchen Störungen umgehend, sodass binnen 24 Stunden das Störungsgeschehen weitestgehend beseitigt ist. Durch Kunden oder Drittanbieter verursachte Störungen wie bsp. das Greifen von Blacklisten, können durch hyperworx nicht, oder nur schwer beenflusst werden. hyperworx sichert eine 99%ige Verfügbarkeit der Hosting- und eMail-Server zu.

§14 Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§15 Für alle Verträge gilt das deutsche Recht. Der Gerichtsstand ist Cottbus.