Datenschutz hinsichtlich Google Maps, Fonts, Analytics und ähnlichen Diensten
Schutz vor Abmahnung
Liebe Kunden, bis zum März 2018 war es möglich, Google Dienste ohne relevanten Datenschutz in Webseiten zu integrieren. Seit 2018 bis Januar 2022 durften diese Dienste mit erweitertem Datenschutz genutzt werden. Seit Anfang des Jahres müssen solche Dienste aber entfernt werden, da nicht konkret geprüft werden kann, wie Google mit Daten wie IP-Adressen durch Tracking umgeht.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Webseite hinsichtlich der integrierten Google-Dienste durch uns überprüfen zu lassen. Die Beseitigung der Google-Dienste ist nötig, da sonst anwaltliche Abmahnungen möglich sind. Die Kosten der Webseitenanpassung richten sich nach den verankerten Diensten, und können nur günstiger ausfallen, als eine Abmahnung. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass oftmals alle Dienste binnen 2 Stunden beseitigt sind.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
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